Freitag, 27. April 2007
Andreas Baader
Andreas Baader

Andreas Baader wurde am 6. Mai 1943 in München geboren. Er wuchs ohne Vater auf und wurde von seiner Mutter, Tante und Großmutter erzogen. Als Kind galt er als intelligent, aber sprunghaft mit einer ausgeprägten Willensstärke und war faul wenn ihn etwas nicht interessierte. Anweisungen oder Erklärungen befolgte er nur ungern, er rebellierte in der Familie und prügelte sich oft. Als Jugendlicher wollte er sich weder anpassen, noch lernen und musste oft die Schule wechseln bis er wegen Verkehrsdelikten und Diebstahl von der Schule verwiesen wurde und in München ein Studium der sozialen Fragen begann. Um der Wehrpflicht zu entgehen, zog er 1963 nach West-Berlin und galt als Exot in der Berliner Unterwelt, der gerne knallenge Hosen trug, Parfüm und falsche Wimpern benutzte. Er war arbeitslos, nahm Drogen und lebte anfänglich mit einem Künstlerpärchen zusammen. Aus dieser Beziehung mit der unkonventionellen Künstlerin ging seine einzige Tochter hervor.

Die Kaufhaus-Brandstiftung 1968 mit Gudrun Ensslin war der Beginn seiner terroristischen „Karriere“. Als sein Revisionsantrag abgelehnt wurde, flüchtete Baader ins Ausland, wurde aber wieder gefasst. Während er seine Haftstrafe absaß, wurde er am 14. Mai 1970, kurz nach seinem 27. Geburtstag, unter anderem von Meinhof und Ensslin befreit. Sie flüchteten nach Jordanien und ließen sich in einem Camp für den Untergrundkampf ausbilden, und Baader übernimmt die Führung der Gruppe. Er bildete zusammen mit Ensslin die „Antriebsachse“ der RAF und versuchte, auch nach seiner erneuten Festnahme im Juni 1972, die Fäden in der Hand zu behalten. Unter seinen Genossen galt Baader als intelligenter Mann, der aber schnell die Fassung verlor. Er ließ bei seinen Mitmenschen keinerlei Anzeichen von Schwäche zu und er verstand es mit seinem brutalen Charme, Menschen anzuziehen und gleichzeitig einzuschüchtern um sie so abhängig zu machen. „Bei ihm gibt es nur zwei Möglichkeiten“, so seine Mutter, „entweder man liebte oder hasste ihn.“ Er wurde bei dem Prozess gegen den „harten Kern“ der RAF aufgrund von menschengefährdender Brandstiftung, Mord, Bildung einer kriminellen Vereinigung, Banküberfällen, Bombenattentaten und Verstöße gegen das Waffen- und Kriegsgesetz zu lebenslanger Haft verurteilt.

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